Kind bei der Lerntherapie
Hannah Sekunde Profil

Kostenübernahme einer Legasthenie Therapie durch die Krankenkasse – Was du wissen musst

Legasthenie, auch als Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) bekannt, ist eine weit verbreitete Lernstörung, die sowohl Kinder als auch Erwachsene betrifft (Definition: https://gesund.bund.de). Die Behandlung einer LRS ist oft langwierig und kostenintensiv, weshalb viele Betroffene und ihre Familien sich fragen: Wer übernimmt die Kosten für eine Therapie? In diesem Artikel erfährst du, wer für die Kosten aufkommt, welche Unterstützung von Krankenkassen und anderen Stellen möglich ist und wie eine Therapie finanziert werden kann.

Übersicht

Schaubild Finanzierung Lerntherapie
Wer übernimmt die Kosten für eine Lerntherapie?

Wer zahlt eine Legasthenie Therapie?

Die Kosten für eine Legasthenie Therapie variieren je nach Anbieter, Dauer und Intensität der Behandlung. Leider gibt es keine einheitliche Regelung in Deutschland, was die Kostenübernahme angeht. Die Verantwortung liegt in der Regel bei den Familien, allerdings gibt es verschiedene Wege, finanzielle Entlastung zu erhalten.
Hier kannst du mehr zu den Kosten einer Lerntherapie erfahren: Kosten einer Lerntherapie • Worthelden

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Eine wichtige Frage: Übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Legasthenie Therapie?

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für eine Legasthenie Therapie nur in Ausnahmefällen. Grund dafür ist, dass Legasthenie offiziell nicht als Krankheit, sondern als Entwicklungsstörung eingestuft wird. Damit fällt sie nicht in den Leistungskatalog der Krankenkassen. Es gibt jedoch folgende Sonderfälle: Wenn die Legasthenie Teil einer psychischen Störung ist, z. B. in Verbindung mit Depressionen oder Angststörungen, kann die Therapie im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung unterstützt werden. Ein ärztliches Gutachten, das die psychischen Begleiterkrankungen dokumentiert, ist notwendig.

Private Krankenkassen

Private Krankenkassen sind in der Regel großzügiger bei der Kostenübernahme, allerdings hängt dies von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Familien mit privater Krankenversicherung sollten genau prüfen, ob Lerntherapien in ihren Tarifen abgedeckt sind, und sich gegebenenfalls eine schriftliche Zusage einholen.

Möglichkeiten der Finanzierung

Neben den Krankenkassen gibt es weitere Optionen, um die Kosten für eine Legasthenie Therapie zu decken:

Kostenübernahme durch das Jugendamt

In bestimmten Fällen können Eltern beim Jugendamt Unterstützung beantragen, wenn sie finanziell nicht in der Lage sind, die Therapie selbst zu tragen. Dies ist möglich über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), § 35a, das Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche vorsieht. Voraussetzung ist ein Gutachten, das den besonderen Förderbedarf des Kindes bestätigt.

Nachteile der Kostenübernahme durch das Jugendamt:

  • Die Bewilligung ist oft langwierig und bürokratisch.
  • Eltern müssen ggf. detaillierte finanzielle Nachweise erbringen, da die Unterstützung in manchen Fällen einkommensabhängig ist.
  • Es können Eingriffe in die Erziehung erfolgen, da das Jugendamt mitberatend tätig wird. 

Bildungsgutschein

In manchen Bundesländern und Kommunen gibt es Förderprogramme oder Bildungsgutscheine, die Familien bei der Finanzierung von Lerntherapien unterstützen. Die Verfügbarkeit solcher Programme variiert regional.

Schulische Förderangebote

Manche Schulen bieten spezielle Förderprogramme für Kinder mit Legasthenie an. Diese sind kostenfrei, aber häufig nicht ausreichend intensiv, um entsprechend auf individuelle Probleme einzugehen.

Dies sind Optionen, die in Erwägung gezogen werden können. In der Regel ist es jedoch am einfachsten, eine Therapie privat zu finanzieren.

Lerntherapie steuerlich absetzen

Eine weitere Möglichkeit, die finanzielle Belastung zu reduzieren, besteht darin, die Kosten für eine Lerntherapie steuerlich geltend zu machen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Einkommensteuererklärung absetzen:

  • Es muss nachgewiesen werden, dass die Therapie medizinisch notwendig ist. Hierfür ist ein ärztliches Gutachten erforderlich (d.h. nicht lediglich ein Attest der Erkrankung, sondern eine attestierte Notwendigkeit der Behandlung).
  • Der Nachweis muss vor dem Beginn der Heilmaßnahme ausgestellt werden, damit er steuerlich anerkannt ist (§ 64 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStDV).
  • Die Legasthenie muss eindeutig diagnostiziert sein. Bestehende Schwierigkeiten sollten nicht allein auf das Entwicklungsalter des Kindes, eine unterdurchschnittliche Intelligenz, eine unangemessene Unterrichtung oder einen Mangel an Lerngelegenheiten zurückzuführen sein.
  • Eltern sollten alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren.
  • Auf der Rechnung müssen der Name des Kindes, die Art der Therapie (Lerntherapie) und das Datum stehen.

Die steuerliche Absetzbarkeit ist allerdings an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, weshalb nicht alle Familien in den Genuss dieser Erleichterung kommen. Der Abzug erfolgt als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung. Die Kosten wirken sich demnach nur steuerlich aus, wenn bei der jeweiligen steuerpflichtigen Person eine zumutbare Belastung im Hinblick auf die Gesamtkosten überschritten wird. Diese zumutbare Belastung wird bei jeder steuerpflichtigen Person individuell ermittelt, wodurch keine pauschalen Aussagen über das Absetzen einer Lerntherapie getroffen werden können.

Die Finanzierung einer Legasthenie Therapie stellt viele Familien vor große Herausforderungen. Während die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht einspringen, gibt es durch das Jugendamt, private Krankenkassen und steuerliche Absetzbarkeit Wege, die finanzielle Belastung zu stemmen. Es empfiehlt sich, frühzeitig alle Optionen zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Individuelle Lösungen und ein offener Austausch mit Krankenkassen, Schulen und Jugendämtern können helfen, die richtige Unterstützung zu finden – damit dein Kind die Förderung erhält, die es braucht.
Interessiert du dich für die Inanspruchnahme einer Lerntherapie, buche hier gerne einen kostenlosen Beratungstermin bei den WORTHELDEN.

Die Kosten werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen privat getragen werden. In Ausnahmefällen übernimmt das Jugendamt die Kosten.

Das Jugendamt übernimmt die Kosten einer Lerntherapie, wenn die Legasthenie eine erhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls darstellt und die Unterstützung nach § 35a SGB VII beantragt und bewilligt wird. Diese Unterstützung ist jedoch einkommensabhängig.

Ja, die Kosten für eine LRS Therapie können als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Mutter und Sohn lernen

LRS erkennen und Fähigkeiten fördern

Bei einer LRS (Lese-Rechtschreib-Störung bzw. Legasthenie) handelt es sich um eine Lernstörung, bei der betroffene Personen erhebliche Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben, obwohl sie eine durchschnittliche bis überdurchschnittliche Intelligenz aufweisen. Eine LRS

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