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Hilfeplangespräch: Ablauf, Vorbereitung und Rechte für Eltern

Ein Hilfeplangespräch ist ein Gespräch im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, bei dem Eltern, Kind oder Jugendliche, Jugendamt und weitere Fachkräfte gemeinsam besprechen, welche Unterstützung notwendig ist. Grundlage ist § 36 SGB VIII. Ziel ist ein schriftlicher Hilfeplan mit Bedarf, Zielen, Maßnahmen, Zuständigkeiten und Terminen zur Überprüfung.

Kinder mit LRS benötigen oft gezielte Unterstützung, um ihren schulischen und emotionalen Alltag gut zu bewältigen. In vielen Fällen wird diese Unterstützung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe organisiert. In diesem Fall kommt das Hilfeplangespräch ins Spiel. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über Hilfeplangespräche wissen musst, insbesondere wenn dein Kind von einer LRS betroffen ist.

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Übersicht

Was ist ein Hilfeplangespräch?

Ein Hilfeplangespräch ist ein zentrales Instrument im Rahmen des § 36 SGB VIII (Sozialgesetzbuch). Es handelt sich um ein strukturiertes Treffen zwischen allen Beteiligten, die an der Hilfe für ein Kind oder einen Jugendlichen mitwirken. Ziel ist es, gemeinsam einen sogenannten Hilfeplan zu entwickeln, in dem konkrete Unterstützungsmaßnahmen festgehalten werden.

Bei Kindern mit LRS bedeutet das: Der Hilfebedarf wird erkannt, benannt und systematisch begleitet – unter Einbeziehung der Familie, der Schule, ggf. Therapeut:innen und des Jugendamts.

Ablauf, Ziele und mehr

Ziele eines Hilfeplangesprächs:

  • Feststellung des Unterstützungsbedarfs
  • Gemeinsames Entwickeln geeigneter Maßnahmen
  • Koordination aller Beteiligten (Eltern, Schule, Therapeut:innen, Jugendamt)
  • Überprüfung und Anpassung laufender Hilfen
  • Sicherstellung, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht

Welche Hilfen können bei einer bestehenden LRS beschlossen werden?

  • Integrative Lerntherapie
  • Schulische Förderung (z. B. Nachteilsausgleich)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Psychologische Unterstützung bei Leistungsängsten
  • Enge Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulsozialarbeit

Wer nimmt am Hilfeplangespräch teil?

An einem Hilfeplangespräch nehmen in der Regel folgende Personen teil: 

  • Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten
  • Das Kind oder der Jugendliche (je nach Alter und Reifegrad)
  • Ein:e Sozialarbeiter:in oder Sachbearbeiter:in des Jugendamts
  • Zuständige Fachkräfte, z. B. Lerntherapeut:innen, Psycholog:innen, Schulsozialarbeiter:innen
  • Lehrkräfte oder Schulleitung (wenn schulische Themen betroffen sind)
  • Optional auch Dolmetscher:innen oder gesetzliche Betreuer:innen

Wie läuft ein Hilfeplangespräch ab?

  1. Einladung durch das Jugendamt
    Die Familie erhält eine schriftliche Einladung. Diese enthält Datum, Ort und teilnehmende Personen.
  2. Vorbereitung auf das Gespräch
    Eltern können sich vorab Gedanken machen, welche Schwierigkeiten sie sehen und welche Unterstützung sie sich wünschen. Auch das Kind kann vorbereitet werden. Hilfe bei der Vorbereitung findest du hier: Das Recht auf Beteiligung im Hilfeplanverfahren – Gehört werden!
  3. Durchführung des Gesprächs
    Die Moderation erfolgt durch das Jugendamt. Es wird über den aktuellen Stand gesprochen, Ziele für das Kind werden definiert und konkrete Maßnahmen geplant.
  4. Formulierung des Hilfeplans
    Am Ende entsteht ein schriftlicher Hilfeplan mit den vereinbarten Maßnahmen, Zielen und Zuständigkeiten.
  5. Regelmäßige Überprüfung
    In bestimmten Abständen (meist 6-12 Monate) wird der Hilfeplan überprüft und ggf. angepasst. Dies geschieht erneut im Rahmen eines Hilfeplangesprächs.

Hilfeplanverfahren: Fallbeispiel

Beispiel: Mia, 10 Jahre alt, 4. Klasse, LRS-Diagnose

Ausgangslage:
Mia zeigt große Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben.
In der Schule kann sie dem Stoff kaum folgen, obwohl sie durchschnittlich intelligent ist.
Sie hat Schulangst und zieht sich zunehmend sozial zurück.
Den Eltern liegt bereits eine LRS-Diagnose vor.

Ablauf des Hilfeplangesprächs:

1. Teilnehmende:

  •  Mutter und Vater von Mia
  • Sozialarbeiterin des Jugendamts
  • Mias Lerntherapeutin
  • Mias Klassenlehrerin
  • Schulsozialarbeiter
  • Mia selbst (teilweise dabei)

2. Themen im Gespräch:

  • Vorstellung der Diagnosen und bisherigen Maßnahmen durch die Sozialarbeiterin des Jugendamts und Mias Eltern
  • Bericht der Lehrkraft über aktuelle schulische Leistungen und Probleme im Schulalltag
  • Bericht der Lerntherapeutin über den bisherigen Therapieverlauf
  • Austausch über Mias emotionales Befinden
  • Zielformulierung: Förderung der Schriftsprache und Stabilisierung des Selbstwertgefühls

3. Vereinbarte Maßnahmen im Hilfeplan:

  • Wöchentliche integrative Lerntherapie zunächst für 1 Jahr
  • Antrag auf Nachteilsausgleich in der Schule (z. B. für Zeitzuschlag und Notenschutz)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe zur Entlastung der Eltern
  • Teilnahme an einer schulischen LRS-Fördergruppe
  • Regelmäßiger Austausch zwischen Jugendamt, Schule und Therapeutin

4. Ziele des Hilfeplans:

  • Verbesserung der Lese- und Rechtschreibkompetenz
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Vermeidung von Überforderung im Schulalltag
  • Bessere Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule

5. Nächster Überprüfungstermin:

  • In 6 Monaten, für eine Einschätzung der Wirksamkeit vereinbarter Maßnahmen

Ein Hilfeplangespräch bietet Eltern von Kindern mit LRS demnach eine strukturierte Möglichkeit, gemeinsam mit Fachleuten sinnvolle und konkrete Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln. Ein großer Vorteil ist, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen, um das Kind bestmöglich zu fördern – schulisch, emotional und sozial. Eltern sollten die Gelegenheit nutzen, aktiv ihre Perspektive einzubringen und gemeinsam nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

Welche Rechte haben Eltern und Kinder?

Eltern, Kinder und Jugendliche haben im Hilfeplangespräch mehrere wichtige Rechte. Sie dürfen und sollen ihre Sichtweise einbringen, Fragen stellen und mitentscheiden, welche Hilfe passend ist. Das Jugendamt darf die Hilfe nicht einfach „über die Köpfe“ der Familie hinweg festlegen.

Eltern und Kinder müssen vor der Entscheidung über eine Hilfe beraten werden. Dabei muss verständlich erklärt werden, welche Unterstützung möglich ist, welche Folgen die Hilfe haben kann und was im Hilfeplan festgehalten wird. Grundlage dafür ist § 36 SGB VIII.

Außerdem haben Familien ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet: Eltern dürfen Wünsche äußern, zum Beispiel zur Art der Hilfe, zur Einrichtung, zur Therapeutin oder zum Therapeuten oder zur Gestaltung der Unterstützung. Diese Wünsche müssen vom Jugendamt berücksichtigt werden, soweit sie angemessen sind.

Auch Kinder und Jugendliche haben eigene Rechte. Sie müssen ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend beteiligt werden. Ihre Meinung soll gehört und ernst genommen werden. Sie dürfen sich außerdem selbst an das Jugendamt wenden, wenn sie Fragen oder Sorgen haben.

Wichtig ist auch: Eltern dürfen nachfragen, wenn sie etwas nicht verstehen. Sie können um eine verständliche Erklärung bitten, Unterlagen anfordern und sich Notizen machen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, vor der Unterschrift genau zu prüfen, ob die Vereinbarungen im Hilfeplan richtig und vollständig dokumentiert wurden.

Was steht im Hilfeplan?

Ein Hilfeplan ist das schriftliche Ergebnis des Hilfeplangesprächs. Darin wird festgehalten, welche Unterstützung ein Kind oder eine Familie benötigt, welche Ziele erreicht werden sollen und wer welche Aufgaben übernimmt. Der Hilfeplan enthält zum Beispiel die aktuelle Situation des Kindes, den festgestellten Hilfebedarf, die vereinbarten Maßnahmen, Zuständigkeiten und einen Termin zur Überprüfung. So können Eltern, Jugendamt und beteiligte Fachkräfte später nachvollziehen, was vereinbart wurde und ob die Hilfe wirkt.

Hier ist ein Beispiel

Checkliste für Eltern

Zum Abschluss haben wir für euch eine praktische Checkliste zusammengestellt, mit der ihr euch Schritt für Schritt auf das Hilfeplangespräch vorbereiten könnt.

Häufige Fragen zum Hilfeplangespräch

Ein strukturiertes Gespräch zwischen Fachkräften des Jugendamts, Lehrkräften, Eltern, Therapeut:innen und ggf. dem Kind zur Planung von Förder- und Unterstützungsmaßnahmen.

Der Hilfeplan legt Fördermaßnahmen, Unterstützungen und Ziele sowie Zuständigkeiten fest. Außerdem einen Zeitpunkt, zu dem die Maßnahmen überprüft werden.

Die Entwicklung, Dokumentation und Abstimmung eines konkreten Förderplans für ein Kind, welches z.B. von LRS betroffen ist. Es soll einen Austausch zwischen Eltern und zuständigen Fachkräften ermöglichen und durch die Zusammenarbeit eine bestmögliche Unterstützung sicherstellen. 

Nicht immer. Ob ein Kind am Hilfeplangespräch teilnimmt, hängt vor allem vom Alter, der Reife und der konkreten Situation ab. Grundsätzlich sollen Kinder und Jugendliche aber altersgerecht beteiligt werden, weil es um ihre Unterstützung und ihren Alltag geht.

Ein Hilfeplangespräch dauert meist etwa 60 bis 90 Minuten.

Ja. Eltern können in der Regel eine Vertrauensperson zum Hilfeplangespräch mitnehmen, zum Beispiel ein Familienmitglied, eine Freundin, einen Berater oder eine Therapeutin. Wichtig ist, das Jugendamt vorher darüber zu informieren, wer zusätzlich teilnehmen soll.

LRS kann im Hilfeplangespräch eine wichtige Rolle spielen, wenn die Lese-Rechtschreib-Schwäche das Kind in der Schule, im Alltag oder seelisch stark belastet. Dann wird gemeinsam besprochen, welche Unterstützung nötig ist, zum Beispiel Nachteilsausgleich, schulische Förderung, Lerntherapie oder weitere Hilfen.

Wichtig ist, vorhandene Unterlagen mitzubringen, zum Beispiel Diagnosen, Schulberichte, Förderpläne oder Stellungnahmen von Therapeut. So kann besser eingeschätzt werden, welche Hilfe wirklich zum Kind passt.

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