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Hilfeplangespräch: Leitfaden für Eltern

Kinder mit LRS benötigen oft gezielte Unterstützung, um ihren schulischen und emotionalen Alltag gut zu bewältigen. In vielen Fällen wird diese Unterstützung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe organisiert. In diesem Fall kommt das Hilfeplangespräch ins Spiel. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über Hilfeplangespräche wissen musst, insbesondere wenn dein Kind von einer LRS betroffen ist.

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Übersicht

Was ist ein Hilfeplangespräch?

Ein Hilfeplangespräch ist ein zentrales Instrument im Rahmen des § 36 SGB VIII (Sozialgesetzbuch). Es handelt sich um ein strukturiertes Treffen zwischen allen Beteiligten, die an der Hilfe für ein Kind oder einen Jugendlichen mitwirken. Ziel ist es, gemeinsam einen sogenannten Hilfeplan zu entwickeln, in dem konkrete Unterstützungsmaßnahmen festgehalten werden.

Bei Kindern mit LRS bedeutet das: Der Hilfebedarf wird erkannt, benannt und systematisch begleitet – unter Einbeziehung der Familie, der Schule, ggf. Therapeut:innen und des Jugendamts.

Ablauf, Ziele und mehr

Ziele eines Hilfeplangesprächs:

  • Feststellung des Unterstützungsbedarfs
  • Gemeinsames Entwickeln geeigneter Maßnahmen
  • Koordination aller Beteiligten (Eltern, Schule, Therapeut:innen, Jugendamt)
  • Überprüfung und Anpassung laufender Hilfen
  • Sicherstellung, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht

 

Welche Hilfen können bei einer bestehenden LRS beschlossen werden?

  • Integrative Lerntherapie
  • Schulische Förderung (z. B. Nachteilsausgleich)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Psychologische Unterstützung bei Leistungsängsten
  • Enge Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulsozialarbeit

Wer ist anwesend?

An einem Hilfeplangespräch nehmen in der Regel folgende Personen teil: 

  • Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten
  • Das Kind oder der Jugendliche (je nach Alter und Reifegrad)
  • Ein:e Sozialarbeiter:in oder Sachbearbeiter:in des Jugendamts
  • Zuständige Fachkräfte, z. B. Lerntherapeut:innen, Psycholog:innen, Schulsozialarbeiter:innen
  • Lehrkräfte oder Schulleitung (wenn schulische Themen betroffen sind)
  • Optional auch Dolmetscher:innen oder gesetzliche Betreuer:innen

Der Ablauf im Detail

  1. Einladung durch das Jugendamt
    Die Familie erhält eine schriftliche Einladung. Diese enthält Datum, Ort und teilnehmende Personen.
  2. Vorbereitung auf das Gespräch
    Eltern können sich vorab Gedanken machen, welche Schwierigkeiten sie sehen und welche Unterstützung sie sich wünschen. Auch das Kind kann vorbereitet werden. Hilfe bei der Vorbereitung findest du hier: Das Recht auf Beteiligung im Hilfeplanverfahren – Gehört werden!
  3. Durchführung des Gesprächs
    Die Moderation erfolgt durch das Jugendamt. Es wird über den aktuellen Stand gesprochen, Ziele für das Kind werden definiert und konkrete Maßnahmen geplant.
  4. Formulierung des Hilfeplans
    Am Ende entsteht ein schriftlicher Hilfeplan mit den vereinbarten Maßnahmen, Zielen und Zuständigkeiten.
  5. Regelmäßige Überprüfung
    In bestimmten Abständen (meist 6-12 Monate) wird der Hilfeplan überprüft und ggf. angepasst. Dies geschieht erneut im Rahmen eines Hilfeplangesprächs.

Hilfeplanverfahren: Fallbeispiel

Beispiel: Mia, 10 Jahre alt, 4. Klasse, LRS-Diagnose

Ausgangslage:
Mia zeigt große Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben.
In der Schule kann sie dem Stoff kaum folgen, obwohl sie durchschnittlich intelligent ist.
Sie hat Schulangst und zieht sich zunehmend sozial zurück.
Den Eltern liegt bereits eine LRS-Diagnose vor.

Ablauf des Hilfeplangesprächs:

1. Teilnehmende:

  •  Mutter und Vater von Mia
  • Sozialarbeiterin des Jugendamts
  • Mias Lerntherapeutin
  • Mias Klassenlehrerin
  • Schulsozialarbeiter
  • Mia selbst (teilweise dabei)

2. Themen im Gespräch:

  • Vorstellung der Diagnosen und bisherigen Maßnahmen durch die Sozialarbeiterin des Jugendamts und Mias Eltern
  • Bericht der Lehrkraft über aktuelle schulische Leistungen und Probleme im Schulalltag
  • Bericht der Lerntherapeutin über den bisherigen Therapieverlauf
  • Austausch über Mias emotionales Befinden
  • Zielformulierung: Förderung der Schriftsprache und Stabilisierung des Selbstwertgefühls

3. Vereinbarte Maßnahmen im Hilfeplan:

  • Wöchentliche integrative Lerntherapie zunächst für 1 Jahr
  • Antrag auf Nachteilsausgleich in der Schule (z. B. für Zeitzuschlag und Notenschutz)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe zur Entlastung der Eltern
  • Teilnahme an einer schulischen LRS-Fördergruppe
  • Regelmäßiger Austausch zwischen Jugendamt, Schule und Therapeutin

4. Ziele des Hilfeplans:

  • Verbesserung der Lese- und Rechtschreibkompetenz
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Vermeidung von Überforderung im Schulalltag
  • Bessere Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule

5. Nächster Überprüfungstermin:

  • In 6 Monaten, für eine Einschätzung der Wirksamkeit vereinbarter Maßnahmen

Ein Hilfeplangespräch bietet Eltern von Kindern mit LRS demnach eine strukturierte Möglichkeit, gemeinsam mit Fachleuten sinnvolle und konkrete Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln. Ein großer Vorteil ist, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen, um das Kind bestmöglich zu fördern – schulisch, emotional und sozial. Eltern sollten die Gelegenheit nutzen, aktiv ihre Perspektive einzubringen und gemeinsam nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

Ein strukturiertes Gespräch zwischen Fachkräften des Jugendamts, Lehrkräften, Eltern, Therapeut:innen und ggf. dem Kind zur Planung von Förder- und Unterstützungsmaßnahmen.

Der Hilfeplan legt Fördermaßnahmen, Unterstützungen und Ziele sowie Zuständigkeiten fest. Außerdem einen Zeitpunkt, zu dem die Maßnahmen überprüft werden.

Die Entwicklung, Dokumentation und Abstimmung eines konkreten Förderplans für ein Kind, welches z.B. von LRS betroffen ist. Es soll einen Austausch zwischen Eltern und zuständigen Fachkräften ermöglichen und durch die Zusammenarbeit eine bestmögliche Unterstützung sicherstellen. 

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