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- Hannah Sekunde
Nachteilsausgleich in der Schule: Worauf müssen Eltern achten?
Übersicht
Was versteht man unter einem Nachteilsausgleich?
Der Nachteilsausgleich soll Kindern mit einer Lernstörung wie LRS helfen, ihre schulischen Leistungen unter fairen Bedingungen zu erbringen. Die äußeren Rahmenbedingungen werden so angepasst, dass Kinder mit LRS ihre Potenziale entfalten können, ohne dass ihre Schwäche im Lesen oder Schreiben den Lernerfolg übermäßig beeinträchtigt. So werden die Lerninhalte für alle Kinder gleichermaßen herausfordernd.
Stellen wir uns vor, dass bei einem Laufrennen in der Schule ein Kind, das nicht von einer LRS betroffen ist, mit normalen Sportschuhen und auf einer ebenen Strecke läuft. Ein Kind mit LRS hingegen hat sozusagen Gewichte an den Beinen oder läuft auf einem unebenen, steinigen Weg. Dieser Schüler kann eigentlich genauso schnell laufen wie der andere – aber nur, wenn er die gleichen Bedingungen hat. Werden die Gewichte abgenommen oder der Weg angepasst, ist das vergleichbar mit einem Nachteilsausgleich. Die Strecke wird nicht verkürzt, sondern die Hindernisse, die nur dieses Kind betreffen, werden ausgeglichen. Wichtig ist nämlich, dass eine LRS nicht nur im Deutschunterricht zu Schwierigkeiten führt, sondern auch in allen anderen Fächern Benachteiligung bedeutet, sei es durch die Textaufgabe im Matheunterricht oder das laute Vorlesen in Geschichte.
Zu den häufigsten Maßnahmen eines Nachteilsausgleichs gehören:
- Zeitverlängerungen bei Klassenarbeiten
- Der Verzicht auf Diktate
- Die stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen
- Die Nutzung von Hilfsmitteln (z.B. Regelkarten oder digitale Lesestifte).
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Nachteilsausgleich und Notenschutz
Der Begriff „Nachteilsausgleich“ wird oft mit „Notenschutz“ gleichgesetzt, jedoch gibt es einen entscheidenden Unterschied. Während der Nachteilsausgleich dafür sorgt, dass Kinder mit LRS die gleichen Chancen wie andere haben, ohne die Bewertung zu beeinflussen, greift der Notenschutz direkt in die Benotung ein. Beim Notenschutz wird auf die Bewertung der Rechtschreibung verzichtet. Wichtig vor diesem Hintergrund ist, dass der Notenschutz oft in den Zeugnissen vermerkt wird.
Wer hat Anspruch auf einen Nachteilsausgleich?
Grundsätzlich haben alle Schüler und Schülerinnen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn sie eine diagnostizierte Lernbeeinträchtigung wie z.B. LRS haben. In der Regel muss dafür ein Gutachten von einem schulpsychologischen Dienst, Kinder- und Jugendpsychiater:innen oder Lerntherapeut:innen vorliegen.
Für eine erste Einschätzung, ob dein Kind von einer Legasthenie betroffen sein könnte, empfehlen wir unseren LRS-Test: LRS-Test • Worthelden
Vorlage für einen formlosen Antrag – Nachteilsausgleich Schule
Um einen Nachteilsausgleich für dein Kind zu beantragen, reicht in der Regel ein formloser Antrag an die Schule. Es ist ratsam, diesen Antrag frühzeitig zu stellen, idealerweise gleich nach der Diagnose der LRS. Hier eine beispielhafte Vorlage, die ihr individuell anpassen könnt:
Welche Vorteile hat ein Nachteilsausgleich für Kinder mit LRS?
Ein Nachteilsausgleich bietet Kindern mit LRS zahlreiche Vorteile. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass dein Kind durch angepasste Prüfungsbedingungen seine Fähigkeiten in anderen Fächern zeigen kann, ohne durch seine LRS benachteiligt zu werden. Kinder können zum Beispiel durch zusätzliche Zeit in Prüfungen ruhiger und konzentrierter arbeiten. Dies reduziert den Leistungsdruck und kann langfristig dazu beitragen, das Selbstbewusstsein zu stärken. Durch den Verzicht auf reine Rechtschreibtests oder spezielle Hilfen wie Regelkarten oder digitale Lesestifte wird zudem verhindert, dass sich die schulische Schwäche negativ auf die Noten auswirkt, die nichts mit der Rechtschreibung zu tun haben.
Nachteilsausgleich an Schulen verschiedener Bundesländer im Vergleich
Die Regelungen zum Nachteilsausgleich sind nicht deutschlandweit einheitlich, da Bildungspolitik Ländersache ist. Jedes Bundesland hat eigene Vorgaben und Richtlinien, wie der Nachteilsausgleich konkret umgesetzt wird. In Bayern beispielsweise wird auf eine individuelle Förderung gesetzt, während in Niedersachsen Nachteilsausgleiche oft über die gesamte Schullaufbahn hinweg gewährt werden. In Nordrhein-Westfalen wiederum haben die Schulen mehr Spielraum bei der Ausgestaltung. Es ist wichtig, dass Eltern sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen in ihrem Bundesland informieren und mit der Schule ihres Kindes im engen Austausch bleiben.
Hier findest du eine knappe Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern [1]:
Baden-Württemberg:
LRS Kinder haben Anspruch auf Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, wie z.B. mehr Zeit bei Prüfungen, Notenschutz oder den Einsatz von Hilfsmitteln.
Bayern:
Schulen sind verpflichtet, durch individuelle Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleich dafür zu sorgen, dass betroffene Schüler:innen keinen schulischen Nachteil erleiden. Dies umfasst etwa zusätzliche Zeit, Notenschutz oder andere Maßnahmen je nach Schwere der Störung.
Berlin:
Nachteilsausgleich wird individuell gewährt, basierend auf einem ärztlichen Gutachten oder einer entsprechenden Diagnose. Maßnahmen können z.B. den Einsatz von technischen Hilfsmitteln, mehr Zeit für Prüfungen oder eine mündliche Bearbeitung von Aufgaben umfassen.
Brandenburg:
Schulen bieten individuell abgestimmte Förderungen an, darunter den Nachteilsausgleich durch zusätzliche Prüfungszeit, Hilfsmittel und einen Notenschutz in bestimmten Fächern.
Bremen:
LRS Kinder erhalten Hilfen wie z.B. die Verlängerung der Bearbeitungszeit von Prüfungen, differenzierte Bewertung oder den Einsatz von Computern.
Hamburg:
Betroffene Schüler:innen erhalten spezifische Förderungen und Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, wie z.B. Zeitverlängerungen oder Notenschutz.
Hessen:
Nachteilsausgleich wird in Form von Zeitverlängerung, differenzierter Leistungsbewertung oder Notenschutz gewährt.
Mecklenburg-Vorpommern:
Maßnahmen umfassen längere Bearbeitungszeiten für Prüfungen, die Bereitstellung von Hilfsmitteln und Notenschutz.
Niedersachsen:
Die Schulen können Nachteilsausgleiche gewähren, die von der Verlängerung der Bearbeitungszeit bis hin zu alternativen Prüfungsformen reichen.
Nordrhein-Westfalen:
Es wird individuell ein Nachteilsausgleich gewährt, der z.B. die Verlängerung von Prüfungszeiten oder den Einsatz technischer Hilfsmittel umfasst.
Rheinland-Pfalz:
Nachteilsausgleich wird durch Maßnahmen wie verlängerte Prüfungszeiten oder durch den Einsatz von Hilfsmitteln wie Computer oder Audiomaterial gewährt.
Saarland:
Es besteht die Möglichkeit von Nachteilsausgleichen, die z.B. mehr Zeit bei Prüfungen oder alternative Leistungsnachweise umfassen können.
Sachsen:
Es werden Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleiche wie die Verlängerung von Prüfungszeiten, alternative Prüfungsformen oder der Einsatz von Computern gewährt.
Sachsen-Anhalt:
Der Nachteilsausgleich umfasst unter anderem die Verlängerung von Prüfungszeiten und alternative Prüfungsformen.
Schleswig-Holstein:
Nachteilsausgleiche wie die Verlängerung der Bearbeitungszeiten und alternative Leistungsnachweise sind vorgesehen.
Thüringen:
Maßnahmen des Nachteilsausgleichs umfassen längere Bearbeitungszeiten, alternative Prüfungsformen und Notenschutz in nichtsprachlichen Fächern.
Bis zu welcher Klasse greift der Nachteilsausgleich?
Der Nachteilsausgleich kann über die gesamte Schulzeit hinweg gewährt werden – von der Grundschule bis zum Abschluss der Sekundarstufe. Während in der Grundschule vor allem die Förderung und Diagnose im Vordergrund stehen, wird in der Sekundarstufe I und II verstärkt darauf geachtet, dass die Kinder mit LRS die Prüfungsanforderungen bewältigen können. Bei Abschlussprüfungen, wie dem Abitur oder dem Mittleren Schulabschluss, gibt es je nach Bundesland spezielle Regelungen, die Eltern mit der jeweiligen Schulleitung klären sollten. Manche Bundesländer bieten auch hier noch einen Notenschutz an, während andere auf die Anwendung eines Nachteilsausgleichs z.B. in Form eines Zeitzuschlags bestehen und nicht in die Benotung eingreifen möchten.
Wie gelingt der Nachteilsausgleich in der Schule?
Damit der Nachteilsausgleich erfolgreich umgesetzt wird, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung entscheidend. Eltern sollten regelmäßig das Gespräch mit den Lehrkräften suchen, um zu erfahren, wie sich die Maßnahmen im Alltag auswirken und ob möglicherweise Anpassungen notwendig sind. In den meisten Fällen ist eine gute Kommunikation mit der Schule das Wichtigste. Natürlich könnt ihr entsprechende Maßnahmen auch einklagen, davon raten wir aber in der Regel ab, weil es die Arbeitsbeziehung zwischen Lehrkräften und Familie oft nachhaltig schädigt.
Zusätzlich ist es wichtig, dass auch dein Kind versteht, dass der Nachteilsausgleich keine Sonderbehandlung darstellt, sondern eine faire Chance für den schulischen Erfolg bietet. Kinder mit LRS können sich so selbst besser akzeptieren und lernen, ihre Schwäche nicht als Makel, sondern als etwas Normales zu betrachten, das mit Unterstützung gut ausgeglichen werden kann.
Sucht ihr darüber hinaus nach wertvoller Unterstützung in Form einer Lerntherapie, buche hier gerne einen kostenlosen Beratungstermin bei den WORTHELDEN:
Der Nachteilsausgleich ist also ein wertvolles Instrument, um Kindern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche die gleichen Chancen auf schulischen Erfolg zu ermöglichen wie ihre Mitschüler:innen. Eltern sollten sich frühzeitig über die individuellen Regelungen in ihrem Bundesland informieren, die Schule aktiv in den Prozess einbeziehen und kontinuierlich überprüfen, ob die gewährten Maßnahmen ausreichend sind. So gelingt der schulische Weg trotz LRS – und das ohne unnötigen Leistungsdruck.
Ein Nachteilsausgleich dient dazu, Chancengleichheit im Bildungssystem zu schaffen, indem Lernbeeinträchtigungen durch bestimmte Maßnahmen kompensiert werden, ohne die Anforderungen zu senken.
Eltern können einen formlosen Antrag an die Schule stellen. Ein ärztliches Gutachten bzw. eine Diagnose sind meistens erforderlich, um einen Nachteilsausgleich zu gewährleisten und sollte beigelegt werden.
Bei LRS kann der Nachteilsausgleich z.B. durch einen Zeitzuschlag in Prüfungen, die Nutzung von Hilfsmitteln oder einen Notenschutz umgesetzt werden.
Anmerkungen
[1] Nachteilsausgleich bei LRS: Regelungen der einzelnen Bundesländer:
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