Sprachtherapeutin übt mit Jungen Laute, hält dabei seine Hand und macht ihm den Laut vor.

Legasthenie oder LRS – Definition und Bedeutung

Die Begriffe im Bereich der Lese-Rechtschreib-Störungen sind oft verwirrend, weil es mindestens vier gibt, die austauschbar gebraucht werden. Dabei gibt es Unterschiede, die spätestens dann, wenn man eine Diagnose erhalten hat, relevant werden können.

Übersicht

Begriffsklärung Legasthenie, LRS und andere

Die Begriffe „Legasthenie“, „LRS“ und „Lese-Rechtschreib-Schwäche“, „Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten“ oder „Lese-Rechtschreib-Störung“ werden alle gebraucht, um dieselben Probleme zu beschreiben.

Der Begriff Legasthenie ist der älteste und heißt übersetzt aus dem Lateinischen legere „lesen“ und dem altgriechischen astheneia „Schwäche“ nichts anderes als Lese-Schwäche.

Es gibt also insgesamt diese 4 Begriffe, die immer wieder auftauchen:

  • Lese-Rechtschreib-Schwäche
  • Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten
  • Lese-Rechtschreib-Störung
  • Legasthenie

Bei den beiden letzteren Begriffen liegt eine Diagnostik vor, die unter anderen ein Intelligenztest beinhaltet. 

Wenn ein Kind „nur“ einen Lese- und Rechtschreibtest gemacht hat, dann spricht man von:

  • Lese-Rechtschreib-Schwäche
  • Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten

Im normalen Sprachgebrauch jedoch werden die Begriffe frei genutzt und nicht immer fachlich korrekt unterschieden.

 

Die Geschichte der Legasthenie

Ende des 19. Jahrhunderts sprach das erste Mal Adolf Kußmaul von der „Wortblindheit“und man glaubte, es handelt sich um eine Störung der reinen Sehfähigkeit. Dass die Legasthenie ihren Grund im Gehirn hat, fand man erst etwas später heraus.

Der Begriff „Legasthenie“ wurde 1916 von Paul Ranschburg als Synonym für Leseschwäche eingeführt und – wie wir heute wissen – stufte er die betroffenen Kinder fälschlicherweise als „geistig minderbemittelt“ ein.

In den 1950ern dann unterschied vor allem die Psychologin Maria Linder genauer. Eine Legasthenie läge nur vor, wenn das Kind mindestens normal intelligent ist und normal zur Schule geht. Denn Ursachen für die Lese-Rechtschreib-Schwäche eines Menschen können natürlich auch im Umfeld, der Erziehung, der Kultur und vielem mehr gegeben sein. Dadurch wurden Kinder mit LRS wieder in den Regelunterricht gelassen und 1968 wurden ein Nachteilsausgleich und besondere staatliche Förderung für die Kinder möglich.

Leider gab es in den 70er-Jahren erneut einen Rückschlag durch die „Anti-Legasthenie-Bewegung“. Diese zweifelte die Existenz der Legasthenie an sich an und führte die Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten auf schlechte oder fehlerhafte Unterrichtsmethoden an den Schulen zurück. Unglücklicherweise nahmen die Kultusministerien diese Bewegung ernst und schafften Fördermöglichkeiten wieder ab. Erst durch die Arbeit von Betroffenenverbänden und Kinder- und Jugendpsychiatern sowie im Zuge der allgemeinen Behindertenbewegung, die sich seit Beginn der 1990er-Jahre mehr Gehör verschafft hat, gibt es heute wieder mehr politische Entscheidungen, die Kindern mit LRS helfen.

Noch immer jedoch streitet man jedoch darüber, ob die LRS als Behinderung gelten kann oder als eine schulische Teilleistungsstörung. Denn wenn sie nur als Teilleistungsstörung anerkannt wird, erhalten Betroffene keine Eingliederungshilfen (ein Paket verschiedener sozialer Leistungen, die Menschen mit Behinderung in Deutschland zusteht). Erst wenn die LRS weitere Probleme verursacht, die diagnostiziert werden, kann man Eingliederungshilfen in Anspruch nehmen.

Auch setzt man sich dafür ein, dass man Menschen mit einer LRS nicht zu leichtfertig als „behindert“ bezeichnet werden. Man argumentiert, dass die Schulen und das Bildungssystem eher darauf achten sollten, dass es Menschen mit LRS oder auch einer Rechenschwäche gibt und diese Betroffenen besser fördern, anstatt sie zu schnell als behindert zu bezeichnen.

Man sieht also, dass die Geschichte der Legasthenie noch nicht zu Ende geschrieben ist. Betroffene, das Sozialrecht, das Schulrecht sowie Krankenkassen und Ärzte haben Meinungen zu dem Thema und es wird noch immer viel darum verhandelt und gestritten, wie in der Gesellschaft mit Legasthenie umzugehen ist.

 

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Ein positiver Standpunkt

Heute kann dein Kind mit Legasthenie oder LRS gut zurechtkommen. Deinem Kind sind in seiner Entwicklung keine Grenzen gesetzt.

Es ist ja nicht nur so, dass die Sensibilität und die Akzeptanz für LRS in unserer Gesellschaft größer geworden sind. Auch die modernen technischen Möglichkeiten, die Wandlung ins Digitale und die Zukunftsvision von KI-getriebenen Schreibprogrammen und Sprachsteuerungen, nehmen ein gutes Stück Sorge von den Schultern Betroffener.

Wir möchten Mut machen: Jeder Mensch hat Potenziale, versteckte Fähigkeiten und bringt einen bunten Strauß spannender Facetten mit, die ihn oder sie strahlen lassen. Unsere Aufgabe als Therapeuten und Begleiter ist es, die Potenziale betroffener Kinder und Eltern zu fördern und das Licht am Ende des Tunnels groß zu machen, damit die Motivation hoch bleibt.

Viel Erfolg dir und deinem Kind bei der Bewältigung der LRS.

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